Der Todesstoß für IP-Kameras

Der Todesstoß für die IP -Videoüberwachung?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre Videoüberwachung des Gewerbebetriebs unter der Rubrik

Speicherung und Datensicherheit

Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DS-GVO)

Link

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-des-gewerbebetriebs/

 

Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?

Jede Video-Kamera, so auch die IP-Kamera ist spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel  nicht mehr, weil alle Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Somit muss die Datenübertragung aufwändig verschlüsselt werden, wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org

Enorme Folgekosten kommen damit in Zukunft auf die auf die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung  zu.

 

Siehe auch:

Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind

https://video-systeme.blogspot.com/2019/02/warum-netzwerk-kameras-bei.html

Das große Risiko von Netzwerkkameras

Im 34. Tätigkeitsbericht 2018 des LfD-BW wird auf die große Hacker Gefahr bei Netzwerkkameras hingewiesen

 

Das große Risiko von Netzwerkkameras – Das Tor zur Welt

 

Fühlen Sie sich beobachtet, wenn sie die Parklücke vor ihrem Haus auch nach dem achten Anlauf nicht richtig ansteuern? Wenn Sie tänzelnd und beschwingt Ihre Auffahrt kehren? Oder wenn Sie nur im Bademantel bekleidet den Müll in die Tonne vor ihrem Haus werfen?

 

Vielleicht sind Sie – ohne es zu Wissen – am anderen Ende der Welt schon längst eine Internetberühmtheit? Betreibt Ihr Nachbar eine Netzwerkkamera an seiner Haustür oder an seinem Gebäude und nimmt er es dabei mit dem Datenschutz und der Datensicherheit nicht so genau, steigen Ihre Chancen auf unfreiwilligen internationalen Ruhm ganz erheblich. Netzwerkkameras oder IP-Kameras können kabellos mit einem Netzwerk verbunden und dadurch beliebig in Funkreichweite installiert werden. Im Gegensatz zu früheren Kameras bestehen sie aus einem Rechner, der digitale Videobilder und Tonspuren unmittelbar als Web- und Streamingserver ausgeben und die Aufnahmen selbst speichern kann. Ist das Gerät über das Internet erreichbar, kann mittels Browser über die kameraeigene Software auf das Kamerabild und den Speicher des Geräts zugegriffen werden – natürlich weltweit per Smartphone oder Tablet.

Die kabellosen Systeme sind bequem und einfach einzurichten, günstig in der Anschaffung und entsprechend weit verbreitet. Dabei legen die Hersteller selten Wert auf eine sichere Software, weshalb die Geräte oft erhebliche Risiken bergen. Verpasst man ein wichtiges Update oder wird der Support für das Gerät eingestellt, können Kameras die über das Internet erreichbar sind, leicht angegriffen und kompromittiert werden. Gerade IP-Kameras sind häufig Ziel massenhaft verbreiteter Schadsoftware.

 

Verliert man erst einmal die Kontrolle über seine Kamera, können Fremde unbeschränkt auf die Kamerafunktionen und -Bilder zugreifen, diese vervielfältigen und verbreiten, die Kamera steuern oder das Gerät für eigene kriminelle Zwecke als Teil eines sogenannten Botnetzes (beispielsweise „Mirai“ oder „Persirai“) missbrauchen.

Neben Sicherheitslücken in der Software ist mangelnder Passwortschutz ein Hauptrisiko. Ist ein voreingestelltes Passwort nicht abgeändert oder wird ein unsicheres Standard-Passwort verwendet, sind IP-Kameras besonders leicht zu übernehmen und ein attraktives Ziel für automatisierte Angriffe aus dem Internet.

Im vergangenen Jahr mussten wir mehrere Betreiber von Netzwerkkameras darauf hinweisen, dass sie ihre Kameras datenschutzwidrig betreiben. Ein Passwortschutz war für die Weboberfläche der IP-Kameras erst gar nicht eingerichtet, weshalb die Kamerabilder über das Internet frei erreichbar und damit weltweit abrufbar waren. Auch den Zugriff auf Kamerafunktionen und Kameraspeicher hatten die Betreiber nicht beschränkt. Im Live-Stream übertrugen die Kameras zum Teil weiträumig den öffentlichen Straßenraum und erfassten die Nachbargebäude im jeweiligen Wohngebiet. In einem Fall setzte der Betreiber eine sogenannte digitale Türkamera ein, die ein Live-Überwachungsbild der unmittelbaren Nachbarschaft zeigte und darüber hinaus Bilder aller klingelnden Gäste über mehrere Jahre archivierte. Hierbei handelte es sich nicht nur um Freunde und Verwandte, sondern auch um Postboten, Lieferanten und Handwerker. Die smarte Türkamera verfügte außerdem über die Funktion „Open-Door“. Ob diese tatsächlich mit dem Türöffner verbunden war, hat (zumindest) die Aufsichtsbehörde nicht überprüft. Der Betreiber wurde über die Sicherheitslücke informiert. Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens war in diesem Fall nicht zu vermeiden, da über einen langen Zeitraum eine nach Art und Umfang erhebliche Überwachung des öffentlichen Raumes vorlag. Der Einsatz einer digitalen Tür- oder Klingelkamera ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlich-zugänglicher Bereiche muss aber in jedem Fall ausgeschlossen sein. Eine anlasslose Aufzeichnung der Audiospur kann sogar eine Straftat darstellen (vgl. § 201 des Strafgesetzbuchs). In öffentlich zugänglichen Bereichen kann eine Klingelkamera eingesetzt werden, wenn eine Bildübertragung nach Betätigung der Klingel, d.h. anlassbezogen erfolgt, eine dauerhafte Speicherung der Aufnahmen ausgeschlossen ist, das System nicht mehr abbildet als ein Blick durch den Türspion gewähren würde und die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch unterbrochen wird.

 

(Sicherheits-)Kameras, die manuell oder durch Bewegung aktiviert werden und ein Pre-Recording einsetzen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Ein duales System, das in Wohnbereichen gleichzeitig als Überwachungs- und Klingelkamera genutzt wird und dabei den öffentlichen Raum filmt, kann die rechtlichen Anforderungen an eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume in der Regel nicht erfüllen. Beim Betrieb von Netzwerk- oder IP-Kameras ist besonders darauf zu achten, dass diese datenschutzkonform konfiguriert und ausgerichtet sind. Sicherheitshinweise der Hersteller sollten unbedingt beachtet, die Software regelmäßig aktualisiert und ein sicheres Zugangspasswort vergeben werden.

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-34.-Datenschutz-T%C3%A4tigkeitsbericht-Internet.pdf

 

Achtung Hacker-Gefahr bei WLAN-Kameras

Achtung bei WLAN-Kameras besteht eine sehr große #Hacker-Gefahr – WLAN-Kameras verwenden nur Amateure. Achtung auch bei #IP-Kameras besteht immer eine große #Hacker-Gefahr für das gesamte Netzwerk. Netzwerkkameras  sind mittlerweile auch veraltet – jetzt gibt es HDVCI-Videotechnologie.  

Der Full.HD-Videostandard von Videotronic: HDVCI  (High Definition Video Composite) für Videoübertragung über Koaxialkabel bis 500m oder auch für 2-Draht oder CAT 7 -Verkabelung.   Mit Video-by-Web können Sie schnell und problemlos Ihre alte Videoüberwachungsanlage auf einen aktuellen Full-HD Standard bringen.

Sie erhalten die Full-HD-Bildqualität durch den Austausch der Kameras und der Videorekorder. Die ganze Verkabelung Ihrer derzeitigen Videoanlage kann bestehen bleiben. Mit Video-by-Web erhalten Sie bis zu 8  Megapixel Bild-Qualität (4K) und dies bei minimalen Änderungen und vor allem ohne die zahlreichen Komplikationen, wie es seither bei IP-Kameras der Fall war.

Video by Web 

HAUPTMERKMALE

  •       HD-Video-Format.
  •       Analoge Signalübertragung
  •       Übertragung über Koaxialkabel RG59 oder 2-Draht
  •       Videosignal, PTZ und Audio über ein einziges Kabel.
  •       Bidirektionale Datenübertragung incl. Audio
  •       Lange Kabelstrecken (1080p bis 500m).
  •       Frei von Latenz-Störungen (keine Ruckelbilder)
  •       Kein Netzwerkausfall
  •       geringe Kosten und sehr geringe Folgekosten
  •       LAN-Anschluss

  Verwenden Sie niemals WLAN-Kameras, selbst wenn es noch so preiswert erscheint, am Ende ist es immer teurerer als verkabelte Videotechnik, denn als Gewerbetreibender müssen Sie permanent für eine Verschlüsselung der Daten im Rahmen der „Technisch-organisatorischen-Maßnahmen“ (TOM) sorgen. Wenn Sie dies nicht tun verstoßen Sie gegen die DSGVO und es wird teuer für Sie,wenn ein Kunde Ihre WLAN-Kamera bei der Landesdatenschutzbehörde meldet.

Hello Elektriker – Die neue Internetseite von Videotronic

Hallo Elektriker

Videotronic bietet Elektrikern und Errichtern bundesweit seit Jahren eine ganzheitliche Videoüberwachung an.

Wir beliefern auch nur Errichter, die bereit sind eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zum Wohle des Betreibers zu installieren.

Errichter, die sich nicht mit der Problematik des Datenschutzes und den Vorschriften von BDSG und DSGVO auseinandersetzen wollen, lehnen wir als Händler ab.

Alle für einen datenschutzkonforme Videoüberwachung  erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von uns bzw. von unseren Regionalvertretungen.

Beachten Sie bitte, dass in Zukunft, das Wissen um eine DSGVO konforme Videoüberwachung ebenso wichtig ist, wie das Wissen, dass eine HDVCI-Videoüberwachung ( 2-8MP) heute  moderner und vor allem sicherer ist als eine IP-Netzwerk-Videoüberwachung

 

Was passieren kann, wenn WLAN-Kameras verbaut werden, zeigt das Beispiel Schwerin

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schwerin-Weiter-Streit-um-Videoueberwachung,marienplatz168.html

 

Das Problem von Schwerin ist die Art der eingebauten Videotechnik. Wenn  IP-Videotechnik eingebaut wurde, dann muss die Videoübertragung seit der DSGVO immer wieder aufwändig verschlüsselt werden, weil IP-Kameras sonst gehacked werden können. Wenn sogar WLAN – Kameras verbaut wurden, dann liegt ein Planungsfehler vor, denn eine WLAN-Überwachungskamera kann nicht nur extrem schnell gehacked werden, sondern jeder Laie kann diese Kameras mit einem Jammer ausschalten. (siehe:video-systeme.blogspot.com.) Laut DSGVO muss die Datenübertragung sicher sein, das steht sogar in Artikel 32, wie das gemacht werden soll. Wenn vor Ort kein Rekorder installiert wurde, dann liegt ebenfalls ein Planungsfehler vor, denn dann wird eine Cloud-Übertragung gemacht und jede Cloud ist unsicher.

Jeder Fachmann muss wissen, dass man seit der DSGVO keine IP-Kameras installieren sollte, deren Videosignale nicht verschlüsselt sind und die Verschlüsselung jährlich überprüft und angepasst wird. Auf keinen Fall eine Bildübertragung in die Cloud machen, weil sonst ein noch höherer ständig wiederkehrender, enormer Aufwand für die Verschlüsselung der Video-Bilddaten jeder einzelner Kamera anfällt. Und die angebliche Sicherheit der Videodaten in einer Cloud ist ohnehin sehr zweifelhaft, denn die Bilder können immer vor Erreichen der Cloud abgefangen werden. In der Cloud selbst, sofern diese in Deutschland ist, mögen die Videobilder sicher sein.

Die Folgekosten für die Videoüberwachung werden bei IP-Kameras schnell höher, als die Anschaffungskosten. WLAN-Kameras sind aus datenschutztechnischer Sicht ohnehin ein absolutes No-Go.

  Achtung Elektriker

 http://videosystem.de/videoueberwachung-und-die-dsgvo

 Hier ein alter Film aus dem Jahre 2013, der auch schon auf Datenschutz hinweist.

Videotronic hat die größte Erfahrung mit Videotechnik und Datenschutz in ganz Deutschland