Der Todesstoß für IP-Kameras

Der Todesstoß für die IP -Videoüberwachung?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schreibt in seiner Broschüre Videoüberwachung des Gewerbebetriebs unter der Rubrik

Speicherung und Datensicherheit

Die Verwendung veralteter netzwerktauglicher Kameras, die dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit nicht mehr genügen und keine Sicherheitsupdates mehr erhalten, verstößt ebenfalls gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DS-GVO)

Link

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-des-gewerbebetriebs/

 

Ist dies der Todesstoß für die IP- Video-Überwachung?

Jede Video-Kamera, so auch die IP-Kamera ist spätestens nach einem Jahr völlig veraltet. Sicherheitsupdates gibt es dann in aller Regel  nicht mehr, weil alle Hersteller weltweit 3-4x jährlich einen Modellwechsel machen. Somit muss die Datenübertragung aufwändig verschlüsselt werden, wenn es keine Updates mehr gibt, dann muss die IP-Kamera nach 2 Jahren ausgewechselt werden oder aber die Kameras können gehacked werden, siehe: www.insecam.org

Enorme Folgekosten kommen damit in Zukunft auf die auf die Betreiber von Netzwerk-Videoüberwachung  zu.

 

Siehe auch:

Warum Netzwerk-Kameras bei Videoüberwachung oftmals die falsche Wahl sind

https://video-systeme.blogspot.com/2019/02/warum-netzwerk-kameras-bei.html

Achtung Hacker-Gefahr bei WLAN-Kameras

Achtung bei WLAN-Kameras besteht eine sehr große #Hacker-Gefahr – WLAN-Kameras verwenden nur Amateure. Achtung auch bei #IP-Kameras besteht immer eine große #Hacker-Gefahr für das gesamte Netzwerk. Netzwerkkameras  sind mittlerweile auch veraltet – jetzt gibt es HDVCI-Videotechnologie.  

Der Full.HD-Videostandard von Videotronic: HDVCI  (High Definition Video Composite) für Videoübertragung über Koaxialkabel bis 500m oder auch für 2-Draht oder CAT 7 -Verkabelung.   Mit Video-by-Web können Sie schnell und problemlos Ihre alte Videoüberwachungsanlage auf einen aktuellen Full-HD Standard bringen.

Sie erhalten die Full-HD-Bildqualität durch den Austausch der Kameras und der Videorekorder. Die ganze Verkabelung Ihrer derzeitigen Videoanlage kann bestehen bleiben. Mit Video-by-Web erhalten Sie bis zu 8  Megapixel Bild-Qualität (4K) und dies bei minimalen Änderungen und vor allem ohne die zahlreichen Komplikationen, wie es seither bei IP-Kameras der Fall war.

Video by Web 

HAUPTMERKMALE

  •       HD-Video-Format.
  •       Analoge Signalübertragung
  •       Übertragung über Koaxialkabel RG59 oder 2-Draht
  •       Videosignal, PTZ und Audio über ein einziges Kabel.
  •       Bidirektionale Datenübertragung incl. Audio
  •       Lange Kabelstrecken (1080p bis 500m).
  •       Frei von Latenz-Störungen (keine Ruckelbilder)
  •       Kein Netzwerkausfall
  •       geringe Kosten und sehr geringe Folgekosten
  •       LAN-Anschluss

  Verwenden Sie niemals WLAN-Kameras, selbst wenn es noch so preiswert erscheint, am Ende ist es immer teurerer als verkabelte Videotechnik, denn als Gewerbetreibender müssen Sie permanent für eine Verschlüsselung der Daten im Rahmen der „Technisch-organisatorischen-Maßnahmen“ (TOM) sorgen. Wenn Sie dies nicht tun verstoßen Sie gegen die DSGVO und es wird teuer für Sie,wenn ein Kunde Ihre WLAN-Kamera bei der Landesdatenschutzbehörde meldet.