Videoüberwachung und DSGVO

Sie haben in Ihrem Einzelhandels-Geschäft eine  Videoüberwachungsanlage installiert.

Jeder Betrieb, mit einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung, riskiert bereits seit dem Jahr 2004 Bußgelder. Mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die uns die Brüsseler Bürokraten beschert haben, wurden die Bußgelder gewaltig erhöht.

LfD Hamburg: „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“ Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe werden jetzt 67.000 EUR

 

Bereits seit 2001 erhalten Sie bei Videotronic-Videosystem datenschutzkonforme Videoüberwachungsanlagen.

Wissen Sie, ob Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ist?

Mit dem Quick-Check können Sie schon mal erste Erkenntnisse erzielen

Zögern Sie nicht länger – die Analyse kostet Sie nichts – rufen Sie an;

Datenschutz-Hotline:Tel.0711-806 21 44,   savas@videosystem.de

 

 

 

Das Problem Videoüberwachung und Datenschutz DSGVO 

Bußgeld – Abmahnung – Imageverlust Alles noch weit weg – Denken Sie das?

Mr.Wash musste  54.000€ Bußgeld wegen unerlaubten Videokameras bezahlen und 10.000€, weil sie für die Videoüberwachung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatten.

Wollen Sie in der Presse genauso wegen eines Datenschutzverstoßes angeprangert werden?  Denken Sie nur an den LIDL-Video-Skandal.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Machen Sie  Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform, bevor es zu spät ist.

Wir helfen Ihnen

 

 

So muss beispielsweise ein Hinweisschild aussehen und deutlich sichtbar angebracht werden

 

Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.

Alle unsere Installateure/Errichter erhalten mit jeder Gerätelieferung  das DSGVO-Tool kostenlos.

Seit  dem 25.Mai  2018 haftet auch der Errichter einer Videoüberwachung, wenn diese nicht datenschutzkonform betrieben wird.

Videotronic bietet dem Elektriker eine ganzheitliche Videoüberwachung 

Die Elektriker werden bereits bei der Projektierung unterstützt, damit  die Videoüberwachung auf jeden Fall datenschutzkonform übergeben werden kann.

Mit dem DSGVO-Video-Tool haben Sie die Möglichkeit,  Ihrem Kunden genau zu sagen, was dieser tun muss, dass seine Videoüberwachung rechtssicher ist und er vor Bußgeld, Abmahnungen und Klagen verschont bleibt.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich in Zukunft von allen Ihrem Mitbewerben eindeutig abzusetzen, indem Sie Ihren Neu-Kunden eine datenschutzkonforme Ausführung Ihrer Arbeit zusichern und Ihren  Alt-Kunden, die bereits eine Videoüberwachung installiert haben, als Datenschutzberater Ihre DSGVO-Dienstleistung anbieten können. (Besonders wichtig für Sie als IT-Techniker ist das „Abnahmeprotokoll für Errichter“

Sie erhalten dieses Tool kostenlos, wenn Sie bei  einem Videotronic -Vertreter wie Videotronic-Savas in Stuttgart Geräte einkaufen.

Im umfangreichen Videotronic – Programm gibt es nur hochwertigen Produkte mit langer Lebensdauer (MTBF 1000 000 Std.)  und geringem Energieverbrauch.

Einen ganzheitlichen Video-Service, von der Planung bis hin zum fertigen Datenschutz-Management hat es bislang in Deutschland noch nicht gegeben.

Videotronic – wenn Sie eine ganzheitliche Videoüberwachung möchten

 

Haftung bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung

Die Haftung für Datenschutzverstöße nach Art. 82 DSGVO ändert sich im Vergleich zu unserem bekannten Schadensersatzrecht schon gewaltig:

Ausführliche Informationen auf der Seite der Deutschen Datenschutzhilfe.e.V.